Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
a) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
b) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsschluss
a) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Abänderungen unserer Auftragsbestätigung bzw. Nebenabsprachen
hierzu bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
b) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für schriftliche Unterlagen, vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Eigentümer eine strafrechtliche Verfolgung vor.
b2) Bei Absage eines Angebotes wird der Zeitaufwand dem Kunde berechnet. Hierzu gehören: Fahrtkosten und Fahrtzeit-wenn jemand vor Ort war zum Ausmessen,
Arbeitsstunden für die Möbel-planung/-kalkulation und Arbeitsstunden für die Angebotserstellung. Diese Kosten können je nach Größe der Anfrage für Privatkunden von Netto 50 Euro bis ca. Netto 500 Euro, für Geschäftskunden von ca. 500 Euro bis ca. Netto 2000 Euro betragen.
b3) Bei einer Auftragserteilung berechnen wir keine Kosten für in der Position «b2» beschriebenen Tätigkeiten.
c) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
d) Die Vertragsbeschaffenheit des Kaufgegenstandes ist auch dann gegeben, wenn die gelieferte Ware gegenüber dem Verkaufsmuster handelsübliche
Farb- und Maserabweichungen aufweist. Dies gilt insbesondere bei Holzoberflächen und Textilien.
e) Nimmt der Hersteller bei der Kaufware Produktionsänderung im Sinne von technischen Verbesserungen vor, so beschränkt sich die vertragliche Lieferpflicht auf die so geänderte Ware.
3. Preise
Werden nach Abschluss des Kaufvertrages seitens eines unserer Lieferanten die Einkaufspreise erhöht, so ist der vereinbarte Kaufpreis um diesen Erhöhungsbetrag anzupassen. Liegt eine Auftragsbestätigung vor, so gilt vorrangig der darin ausgewiesene Verkaufspreis.
4. Leistungszeit
a) Liefertermine und -fristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei den verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erhöhten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
c) Wenn die Behinderung länger als fünf Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung – Beginnen vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer – berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erhöhten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
5. Gefahrenübergang
Die Preis- und Leistungsgefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers oder im Falle eines Streckengeschäftes das Lager des Lieferanten des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsfrist beginnt im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (5).
b) Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei der sorgfältigen Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
c) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl, dass:
d) die schadhafte Ware zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Lieferanten des Verkäufers geschickt wird;
e) der Käufer die schadhafte Ware bereithält und der Verkäufer oder ein Mitarbeiter geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standartsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.
f) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
g) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder übermäßige Behandlung entstehen.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
8. Zahlung
a) Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers spätestens nach 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme – bei manchen Fällen z.B. Einbauküchen 70-80% Anzahlung- ist bei Vertragsabschluss zu leisten. Bei Eingang der Anzahlung wird der Auftrag bearbeitet und eingeplant. Bei Nichteinhaltung kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
b) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
c) Das Zahlungsziel von 7 Tagen -netto- gilt als kalendermäßige Bestimmung der Fälligkeit der Kaufpreisforderung.
d) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung (auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden) nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
9. Haftungsbeschränkung
Die Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch gegenüber dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.